Gegenhandler (Gegenhändler) oder Gegenschreiber fungierten als Kontrollinstanz in der Verwaltung (insbesondere der Finanzverwaltung und der Buchhaltung) unterschiedlicher Behörden und Institutionen: Sie verrechneten als Kontrolleur mit und führten die Gegenrechnung (etwa in Gestalt des Gegenbuches); in Behörden, welche Steuern oder andere Abgaben einnahmen, wurden sie zur Überwachung des Einnehmers eingesetzt (siehe Einnehmeramtsgegenhändler).
"Gegenhandler" oder "Gegenschreiber" genannte Kontrolleure und Prüfer lassen sich insbesondere im (Salz-)Bergbauwesen nachweisen, aber unter anderem auch in der landesfürstlichen Verwaltung, beim Militär sowie in Zoll- und Steuerbehörden. Auch für das Wiener Waaghaus, in welchem für die Ausfuhr bestimmte Waren beschaut und gewogen wurden, ist ein Gegenhandler belegt.[1]
Siehe auch
- Gegenhandler (Stadtgericht)
- Gegenhandler (Kastenamt)
- Proviantgegenschreiber
- Getreideaufschlagsgegenschreiber
- Einnehmeramtsgegenhändler
Literatur
- Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 234
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 22 (Einnehmeramtsgegenhändler), 34 (Gegenhandler), 111 (Salzamtgegenhandler), 132 (Steuergegenhändler)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 34