Gemeinderatsklub
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Daten zum Eintrag
Gemeinderatsmitglieder derselben wahlwerbenden Partei haben nach Gemeinderatsbeschluss vom 29. Juni 1978 das Recht, sich zu einem Klub zusammenzuschließen. Voraussetzung für die Anerkennung eines solchen Zusammenschlusses waren bis 1983 mindestens drei Mitglieder. Die Konstituierung eines Gemeinderatsklubs und der Name des Klubobmanns sind dem Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. Die Bezeichnung wechselte im Lauf der Jahre.
Seit der Landtags- und Gemeinderatswahl 2015 bestehen folgende Klubs:
- SPÖ-Landtags- und Gemeinderatsklubs (SPÖ-Rathausklub)
- Klub der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ
- Grüner Klub im Rathaus
- ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien
- Klub der NEOS