Gemeinderatssektionen
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Daten zum Eintrag
Gemeinderatssektionen. Die Gemeindeordnung von 1850 sah im § 8 die Bildung von Gemeinderatssektionen vor, denen die „Bearbeitung und Vorberatung der an die Hauptversammlung gelangenden Geschäfte" übertragen wurde. Die Neuwahlen von 1861 führten zu einer Veränderung; 1861-1885 gab es acht, ab 1885 zehn Gemeinderatssektionen. Die Gemeindeordnung 1890 sah keine Gemeinderatssektionen mehr vor.
Literatur
- Peter Csendes: Vertretungskörper. Wien 1988 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe A: Archivinventar, Serie 1: Stadtarchiv, 3), S. 7 ff.