Geschwindigkeitsbegrenzung

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Letzte Änderung am 16.01.2020 durch WIEN1.lanm09lue

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Geschwindigkeitsbegrenzung. Die älteste bekannte Verordnung gegen das Schnellfahren ist aus dem Jahr 1755 erhalten; sie hat aber sicherlich Vorläufer. Die Bestrafung der Kutscher erfolgte durch die Militärwache. 1775 wird das Augenmerk besonders auf die Kontrolle enger Gassen und der Straßenecken gelenkt. 1819 drohte man Zuwiderhandelnden mit Arreststrafen.

Am 28. Jänner 1858 verfügte die k. k. Polizeidirektion eine „Geschwindigkeitsbegrenzung für das Ortsgebiet" (Stadt und Vorstädte): bei den Durchfahrten durch die Hofburg, bei den Stadttoren, über Brücken und bei Fußgeherübergängen der Ringstraße durfte höchstens im „kleinen Trab" gefahren werden, bei Marktplätzen „im Schritt"; dennoch wird immer wieder darüber geklagt, dass Kutscher auch im engeren Stadtgebiet „in gestrecktem Galopp" fahren. Die Überwachung durch Polizisten wurde durch die Nummerierung der Fahrzeuge (Fiaker) verbessert. Die Einrichtung der Verkehrssicherheitswache (1869) machte die Überwachung der Fahrgeschwindigkeit zu einem festen Bestandteil der Verkehrsregelung.

Das Aufkommen neuer Verkehrsmittel (Pferdestraßenbahn, Dampftramway, Automobil) machte neue Maßnahmen erforderlich 1897 wurde eine „Automobil- und Radfahrordnung" erlassen. 1902 gehörte zu den als wichtig bezeichneten Kontrollen auch jene der Überwachung der Schnellfahrverbote; für bestimmte Bereiche (Kreuzungen, Haltestellenbereiche) gab es besondere Regelungen. 1908 kam es zur Einrichtung einer zentralen Verkehrskontrolle.

Literatur

  • Wilhelm Deutschmann / Herbert Spehar / Peter Wrabetz: 200 Jahre Rechtsleben in Wien. Advokaten, Richter, Rechtsgelehrte. Wien: Eigenverlag 1985 (Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien, 96), S. 87
  • Felix Czeike: Regelung und Sicherung des groß-städtischen Straßenverkehrs seit dem 18. Jahrhundert, dargestellt am Beispiel der Stadt Wien. In: Zeitschrift für Verkehrssicherheit 8 (1962), S. 206 ff., 286 ff.