Gewerbegericht
Gewerbegericht. Mit Gesetz von 14. Mai 1869 (Reichsgesetzblatt 63) erhielt der Justizminister das Recht, im Einvernehmen mit dem Handelsminister Gewerbegerichte zu errichten, deren Mitglieder ausschließlich von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern gewählt werden sollten. Mit Verordnung von 13. November 1871 (Reichsgesetzblatt 134) kam es zur Errichtung des Gewerbegerichts in Wien für die Maschinen- und Metallwarenindustrie. Mit Gesetz von 27. 11. 1896 (Reichsgesetzblatt 218) wurde zur Austragung von gewerblichen Rechtsstreitigkeiten zwischen gewerblichen Unternehmern und Arbeitern sowie zwischen Arbeitern desselben Betriebs untereinander die Errichtung von Gewerbegerichten mittels vom Justizminister im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern zu erlassenden Verordnungen angeordnet, in denen Berufsrichter und Vertreter der Arbeitgeber- und -nehmer zusammenwirkten. Am 1. Juli 1898 erhielt das Gericht die Bezeichnung „K. k. Gewerbegericht Wien".
Literatur
- Wilhelm Deutschmann [Zsstellung u. Text]: 200 Jahre Rechtsleben in Wien. Advokaten, Richter, Rechtsgelehrte. 21. November 1985 bis 9. Februar 1986. Wien: Museen d. Stadt Wien 1985 (Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien, 96), S. 152 ff.