Haupternährungsamt
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Haupternährungsamt.
Das am 27. November 1939[1] geschaffene Haupternährungsamt gliederte sich in zwei Abteilungen. Die Abteilung A war für die Bedarfsdeckung hinsichtlich Lebens- und Futtermitteln, die Abteilung B für deren Verbrauchsregelung zuständig und regelte beispielsweise die Abgabe von Gemüse und Obst. Die Geschäfte der Abteilung A besorgte die Kreisbauernschaft Wien. Die Abteilung B war wieder in vier Abteilungen gegliedert:
- Abteilung I: Finanzgebarung – Nichtbewirtschaftete Waren
- Abteilung II: Einzelverbraucher (Haushalte)
- Abteilung III: Groß- und Sonderverbraucher
- Abteilung IV: Verteilerstellen
Die Oberleitung lag beim Leiter der Kriegswirtschaftlichen Ämter. 1943 kamen im Zuge der Auflassung des Verwaltungsamts auch die Angelegenheiten des Haushaltsplans an das Haupternährungsamt.[2] Im selben Jahr erfolgte die Zusammenlegung des Haupternährungsamts mit der Abteilung B des Landesernährungsamts (bis dahin staatliche Verwaltung) und der Hauptabteilung für Ernährung und Landwirtschaft unter der neuen Bezeichnung Landesernährungsamt Wien, Abteilung B.[3]
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 170-171
Siehe auch
Landesernährungsamt
Städtische Ämter