Landesernährungsamt
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Landesernährungsamt.
Landesernährungsamt, Abteilung B (1943-1945)
Nach der vom nationalsozialistischen Regime veranlassten neuen Geschäftseinteilung des Wiener Magistrates von 1939 nahm am 1. April 1940 das Haupternährungsamt seinen Dienst auf.
Es bestand ursprünglich aus fünf Abteilungen, wobei schon im Februar 1941 die Rechts- und Kontrollabteilung herausgelöst wurden.
Wichtigste Aufgabe war die Organisation der Verteilung der Lebensmittelkarten, wozu noch Sonder-Lebensmittelbezugsausweise kamen. Als Wiener Spezifikum wurde eine Gemüse- und Obstrayonierung eingeführt. Die Großverbraucher-Abteilung befasste sich mit Zuteilungen für Krankenanstalten, Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, HJ-Sammellager, Werksküchen und ähnliche Institutionen. Die Kleinverteiler-Abteilung erledigte die Zuteilung zum Lebensmitteleinzelhandel. Dazu kam noch eine Einzelverbraucher-Abteilung für Konsumenten mit erhöhtem Bedarf (zum Beispiel Schwerarbeiter).
Aufgrund der Ausbeutung der besetzten Gebiete brach die Versorgung erst im Winter 1945 allmählich völlig zusammen. Eine ausreichende Grundversorgung gelang dem NS-Regime jedoch seit Kriegsbeginn nie.
Landesernährungsamt (1945-1950)
Das während der Alliierten Besatzungszeit 1945 im Rahmen der Verwaltungsgruppe V eingerichtete Zentralernährungsamt, das wesentlich Aufgaben des Landesernährungsamtes Wien - Abteilung B (staatliche Verwaltung; Haupternährungsamt) übernahm, erhielt 1946 die Bezeichnung Landesernährungsamt Wien.[1]
Zu Zeiten von Lebensmittelknappheit aufgrund der Folgen des Zweiten Weltkriegs in Wien hatte das Landesernährungsamt die Bedarfsfeststellung, Lenkung und Lebensmittelverteilung, die Zusammenstellung und Verlautbarung von Lebensmittelaufrufen und die Verkaufsregelung von Mangelwaren vorzunehmen, Betriebserhebungen durchzuführen, Bezugsberechtigungen zu prüfen, beschlagnahmte oder verfallene Lebensmittel in Evidenz zu halten und die Dienstaufsicht über die Karten- und Verrechnungsstelle auszuüben.
In die Kompetenz des Amtes fielen auch der Entwurf und die Herausgabe von Bezugsberechtigungen, Entscheidungen über Einreihungen in die Verbrauchergruppen, Sonderzuteilungen an Kranke, Behandlung von Beschwerdefällen sowie Fachanweisungen und Dienstaufsicht über die Karten- und Verrechnungsstellen und deren Exposituren.
Mit Beschluss vom 19. September 1950 wurde das Landesernährungsamt als eigene Zentralstelle aufgelassen und in ein Referat des Marktamtes umgewandelt, die Agenden kamen an die Magistratsabteilung 59.[2]
Entwicklungsübersicht
1945 Zentralernährungsamt (Geschäftsgruppe V. Ernährungswesen)
1946 Landesernährungsamt (Geschäftsgruppe X. Ernährungsangelegenheiten)
1950 Überleitung in:
Magistratsabteilung 59
Siehe auch: Magistratsabteilung 59, Städtische Ämter
Quellen
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 177
- Karl Fischer: Die Vier im Jeep. Die Besatzungszeit in Wien 1945-1955, Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 1985 (Wiener Geschichtsblätter, Beiheft 1/1985), S. 9