Hauspersonalabgabe

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Daten zum Eintrag
Datum vonDatum (oder Jahr) von
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Zwischenkriegszeit
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 20.01.2020 durch WIEN1.lanm09mer

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst!


Hauspersonalabgabe, von der sozialdemokratischen Gemeindeverwaltung am 4. August 1920 (Niederösterreichisches Landesgesetz- und Verordnungsblatt Nummer 725) eingeführte, progressiv gestaffelte Abgabe, die ab der zweiten im Haushalt beschäftigten Person zu entrichten war, gleichgültig, ob es sich um körperliche oder geistige Arbeit handelte und ob die Entlohnung in Natural- oder Geldbezügen erfolgte; männliches Personal war mit dem doppelten Steuersatz belegt und stets an oberster Stelle anzuschließen. Ab 10. Oktober 1924 wurden auch Vereinigungen, die gesellschaftlichen Zwecken ihrer Mitglieder dienten (Klubs), einbezogen. 1927 erfolgte eine Wiederverlautbarung unter der Bezeichnung „Hauspersonalabgabegesetz" (Landesgesetzblatt für Wien Nummer 43/1927). Die Zahl der Abgabepflicht betrug 1923 7.312, 1927 6.820 und 1931 5.247 Schiling. Die Erträgnisse stiegen von 444.821 Schilling (1923) auf 2,826.190 Schilling (1926) und fielen in den nächsten Jahren bis auf 866.142 Schilling (1933) ab. Die Hauspersonalabgabe wurde von der christlichsozialen Gemeinderats-Fraktion heftig bekämpft; sie wurde 1934 aufgelassen.

Hauspersonal, Hausgehilfin


Literatur

  • Wiener Schriften. Hg. vom Amt für Kultur, Schulverwaltung der Stadt Wien. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1955-1981, S. 78 ff.