Heimfallsrecht

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Daten zum Eintrag
Datum vonDatum (oder Jahr) von
Datum bisDatum (oder Jahr) bis
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki 
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 7.08.2014 durch WIEN1.lanm09bar

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst!


Heimfallsrecht, Ausdruck aus dem Lehensrecht. Unter Heimfallsrecht verstand man, dass ein Lehen (Grundstück, Territorium samt damit verbundenen Rechten) nach dem Tod des Belehnten an den Lehensherrn zurückfiel und neu verliehen wurde. Als die Lehen allmählich erblich wurden und die Belehnung des Erben zur Formsache wurde, galt das Heimfallsrecht nur mehr bei erbenlosem Tod oder bei strafrechtlicher Verurteilung des Belehnten. Das Heimfallsrecht galt auch im Rahmen der städtischen Grundherrschaften.