Hofämter

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Letzte Änderung am 10.12.2017 durch DYN.michael hoefel

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Hofämter (Haus- oder Hofämter). An den Fürstenhöfen gab es im frühen Mittelalter vier Hofämter:

  • den Kämmerer (verwaltete den Finanzhaushalt; Kammer)
  • den Truchsess (für Verköstigung und Bekleidung zuständig)
  • den Marschall (für Pferde und Kriegswesen zuständig) und
  • den Schenk (für Getränke zuständig).

Nach der Herausbildung einzelner Territorien im Heiligen Römischen Reich gab es diese Ämter sowohl auf Reichs- wie auf Landesebene, wobei man zwischen Ehrenämtern (die erblich waren und nur bei besonderen Anlässen versehen wurden) und Hofämtern für den täglichen Dienst unterschied. Auf Reichsebene stand das „Erzamt" des Kämmerers dem Markgrafen von Brandenburg, der Erztruchsess dem Pfalzgrafen bei Rhein, der Erzmarschall dem Herzog von Sachsen und der Erzschenk dem König von Böhmen zu. Auf Landesebene waren die Ehrenämter erbliche Lehen bestimmter Geschlechter. Im Herzogtum Österreich fungierten vom späten 13. Jahrhundert bis 1556 die Herren von Ebersdorf als Erbkämmerer.


Literatur

  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 59 (Kämmerer), S. 83 f. (Marschall)