Hofkaplan
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Daten zum Begriff
Die Hofkapläne waren Mitglieder der Hofgeistlichkeit und hatten täglich in der Burgkapelle oder in den Kammerkapellen, aber auch auf Reisen die heilige Messe zu lesen sowie das Benedicite und das Deo Gratias an der kaiserlichen Tafel zu sprechen. Einzelnen Hofkaplänen waren besondere Funktionen zugewiesen, etwa jene des Hofpredigers, dem der Predigerdienst oblag, oder des Hofcaeremoniarius, der für die Anordnung und die Leitung der Kirchendienste zuständig war. Als Seelsorger des Herrschers und dessen Familie zählten sie zum fürstlichen Hofstaat und waren folglich an die Person des Fürsten gebunden, nicht an die Hofkapelle wie deren Verweser (Burg- oder Hofpfarrer).[1]
Literatur
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 52
- Ivan Ritter von Žolger: Der Hofstaat des Hauses Österreich. Wien / Leipzig: Deuticke 1917 (Wiener Staatswissenschaftliche Studien 14), S. 80 ff.
Einzelnachweise
- ↑ Ivan Ritter von Žolger: Der Hofstaat des Hauses Österreich. Wien / Leipzig: Deuticke 1917 (Wiener Staatswissenschaftliche Studien 14), S. 82