Incolat

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Incolat oder Landstandschaft. Zugehörigkeit zur Ritterschaft des betreffenden Landes und das damit verbundene Stimmrecht auf den Landtagen. Voraussetzung für die Aufnahme zur Ritterschaft ist der Besitz eines Landgutes sowie die Zurücklegung sämtlicher bürgerlicher Funktionen.

Literatur

  • Johanne Pradel: Die Wiener Ratsbürger im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts. Diss. Univ. Wien. Wien 1972, Bd. 1, S. 27 f.