Industrial- und Erwerbsteuer
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Daten zum Eintrag
Als die schwierige Finanzlage des Staats infolge der Napoleonischen Kriege Franz I. zwang, die Staatseinnahmen zu erhöhen, wurde neben Abgaben vom Grund- und Kapitalbesitz mit Patent von 31. Dezember 1812 auch eine Besteuerung von Einnahmen aus „Gewerbe, Fabriken und Handlungsunternehmungen" verfügt; Bemessungsgrundlage war der Umsatz, die Einhebung erfolgte mittels fixer Jahressteuerleistungen in vier Klassen. Der höchste Satz (für Fabrikanten) belief sich auf 1.500 Kronen im Jahr. Vorbilder für diese Art der Besteuerung waren Frankreich und Preußen. 1849 wurde die Erwerbsteuer durch die Einkommensteuer ergänzt, die nunmehr auch Löhne erfasste (grundsätzlich Regelung dieses Steuersystems erst 1896).
Literatur
- Peter Csendes [Hg.]: Österreich 1790-1848. Kriege gegen Frankreich, Wiener Kongreß, Ära Metternich, Zeit des Biedermeier, Revolution von 1848. Das Tagebuch einer Epoche. Wien: Brandstätter 1987, S. 118