Ingrossist
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Daten zum Begriff
Ingrossist, Ingrosist (mlat. ingrossare = [mit großer Schrift] ins Reine schreiben, auch: ins Grund- und Hypothekenbuch eintragen):
1) Kanzleibediensteter, der die Register führte, den Einlauf (Ingrosso) an die einzelnen Referenten verteilte und bei Bedarf die Akten auszuheben hatte.[1][2]
2) Gerichtsbeamter, der das Ingrossationsbuch (öffentliches Verzeichnis von Liegenschaftsrechten und Rechtsgeschäften über Liegenschaften) führte.[3][4]
Literatur
- Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 334
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 58
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 58
- ↑ Vgl. Joseph Kropatschek: Oestreichs Staatsverfassung vereinbart mit den zusammengezogenen bestehenden Gesetzen, zum Gebrauche der Staatsbeamten, Advokaten, Oekonomen, Obrigkeiten, Magistraten, Geistlichen, Bürger und Bauern; zum Unterrichte für angehende Geschäfftsmänner. Supplement Num. I.: Erste Abtheilung. Wien: Mößle 1804, S. 492 f.
- ↑ Vgl. Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 58
- ↑ Vgl. Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 334