Justizwache
48° 12' 43.61" N, 16° 21' 19.02" E zur Karte im Wien Kulturgut
Justizwache. Als Nachfolgeinstitution der Stadtguardia wurde 1775 zur Versehung des Sicherheitsdiensts in Wien die Militär-Polizeiwache aufgestellt, die 1791 auch für die Bewachung des Zuchthauses „Am Unteren Werd" (2, Leopoldsgasse) zuständig wurde. Während des Baus des Landesgerichtsgebäude I (8, Landesgerichtsstraße 9A-11) wurden ab 5. Oktober 1835 Militärwachposten in das Gefangenenhaus abgestellt (ab 25. Jänner 1839 156 Mann). Das Gefangenenaufsichtspersonal umfaßte 1841 einen Oberaufseher, 34 Aufseher, sechs Aufsehergehilfen und acht Hausknechte, 1877 hingegen bereits 43 Aufseher, 20 Aufsehergehilfen, 17 Aushilfsaufseher und sechs Aushilfsdiener. Die Militär-Polizeiwache wurde am 2. Februar 1869 aufgelöst und für Sicherheitsbelange auf dem Justizsektor mit kaiserlichem Entschluss von 29. Juli 1869 durch das Militärwachkorps für die Zivilgerichte in Wien ersetzt, das in militärischer Hinsicht dem k. k. Reichskriegsministerium, in dienstlichen und Ökonomischen Belangen dem Justizministerium unterstand (Personalstand anfangs 206 Mann); neben dem Gefangenenhaus waren auch die Bezirksgerichte zu bewachen. 1873 (Weltausstellung) und 1890 (Eingemeindung der Vororte, Erhöhung der Zahl der Bezirksgerichte) kam es zu Personalaufstockungen (vier Offiziere, 260 Mannschaftspersonen). Neue Normen brachten die Dienstvorschrift 1907 und die Dienstpragmatik 1914. Nach dem ersten Weltkrieg kam es zu einer Neuregelung durch das Aufseherdienstgesetz von 17. Februar 1920; neu geschaffen wurden die Amtstitel Justizwachinspektor und Justizwachoberinspektor, womit erstmals der Begriff Justizwache in die Nomenklatur Eingang fand. Offiziell wurde die Justizwache allerdings erst mit Bundesgesetz von 18. Juli 1924 geschaffen.
Literatur
- Alfred Bauer: Die historische Entwicklung der Justizwache. In: Kat. Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien 96, S. 133 ff.