Kammer

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Letzte Änderung am 28.11.2017 durch DYN.michael hoefel

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Kammer.

1) Kleiner Raum: In Wien wurde bei den Häuserbeschreibungen in den Hofquartierbüchern (Hofquartieramt) vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zwischen Kammern und (größeren) Stuben unterschieden.

2) Finanzhaushalt eines Fürsten: Die Funktion des Kämmerers, der die Kammer verwaltete, war im frühen Mittelalter eines der vier Haus- oder Hofämter (außerdem Truchsess, Marschall und Schenk). Nach der Aufgliederung des Heiligen Römischen Reichs in einzelne Territorien gab es diese Ämter auf Reichs- und Landesebene, wobei man zwischen Ehrenämtern (die erblich waren und nur bei besonderen Anlässen versehen wurden) und solchen für den täglichen Dienst unterschied. Auf Reichsebene stand das „Erzamt" des Kämmerers dem Markgrafen von Brandenburg zu, im Herzogtum Österreich vom späten 13. Jahrhundert bis 1556 den Herren von Ebersdorf (Erbkämmerer); den tatsächlichen Dienst am Fürstenhof versahen ernannte Kämmerer (später Differenzierung zwischen Oberstkämmerer und einfachen Kämmerern). Als Kammergut bezeichnete man die Gesamtheit des mit der Landesherrschaft verbundenen, nicht verliehenen Landesvermögens, das dem jeweiligen Landesfürsten zur Nutzung zur Verfügung stand. In der um 1500 geschaffenen und bis 1848 bestehenden Behördenstruktur der habsburgischen Territorien im Heiligen Römischen Reich (ab 1804 des Kaisertums Österreich) war die Hofkammer die oberste Finanzbehörde; bis 1619 gab es als untere Instanz eine niederösterreichische und eine oberösterreichische Kammer. In Anlehnung an diese Bedeutung von Kammer wurden auch die Verwaltung der Budgets von Städten (Kämmerer, sub 2) und Klöstern als Kammer bezeichnet; bei den österreichischen Bistümern besteht je eine Finanzkammer.

3) Privathaushalt eines Fürsten (im Gegensatz zum Hof, der öffentlicher Repräsentation diente): Darauf beziehen sich Bezeichnungen wie Kammerdiener, Kammerzofe, Kammerheizer und so weiter. Kammermusik war demnach ursprünglich ein kleines Ensemble zum persönlichen Vergnügen des Fürsten (in welchem dieser oft auch selbst mitwirkte); ähnliches galt für Kammerschauspiel. Daran erinnern noch heute die Ehrentitel Kammersänger und Kammerschauspieler.

4) Interessenvertretung: Bezeichnung für eine Interessenvertretung bestimmter Berufsgruppen (Kammern der gewerblichen Wirtschaft sowie für Arbeiter und Angestellte, Apotheker-, Architekten-, Ärzte-, Landwirtschafts-, Notariats-, Rechtsanwalts- und Tierärztekammern).


Literatur

  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 60