Kardinal-Innitzer-Studienfonds
Kardinal-Innitzer-Studienfonds
1) 1951 wurde über Anregung von Theodor Innitzer beschlossen, eine „Nothilfe" für Österreichs katholischen wissenschaftlichen Nachwuchs zu schaffen. Dieser „Hilfsfonds" (auch Dozentenhilfe genannt) wurde von Regierungsmitgliedern, Kammer und Wirtschaftstreibenden unterstützt und vergab Stipendien auf die Dauer von maximal drei Jahren. In dieser Form bestand der Fonds bis 1961.
2) Auf Anregung von Alois Brusatti wurde 1962 ein Kuratorium der nunmehr Kardinal-Innitzer-Studienfonds genannten Einrichtung geschaffen. Der Fonds sollte für Arbeiten, die einem höheren wissenschaftlichen Anspruch genügen, jedes Jahr Preise aussetzen; diese wurden erstmals am 12. Dezember 1962 vergeben. Am 1. September 1967 vollzog Kardinal König die Errichtung des Kardunal-Innitzer-Studienfonds als kirchliche Rechtsperson. Aufgabe des Fonds sollte die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere aus dem Bereich der Sozialwissenschaften, sein. Protektor wurde der jeweilige Erzbischof von Wien 1962-1970 wurden jährlich zwischen 15 und 25 Preise vergeben, ab 1971 jährlich neun beziehungsweise acht Förderungspreise, daneben ein Kardinal-Innitzer-Preis. Am 1. September 1990 wurden neue Statuten erlassen.
Literatur
- Alois Brusatti (Hg.): Der Kardinal-Innitzer-Studienfonds. 10 Jahre. 1971
- Alois Brusatti (Hg.): Der Kardinal-Innitzer-Studienfonds. 20 Jahre. 1981
- Alois Brusatti (Hg.): 30 Jahre Kardinal-Innitzer-Studienfonds. 1992
- Kardinal-Innitzer-Studienfonds. In: Wiener Diözesanblatt. 1967, S. 127 f.
- Statuten. In: Wiener Diözesanblatt 1990, S. 50