Die historische Grundlage für das heutige System des Vermessungswesens wurde durch das Grundsteuerpatent Franz' I. vom 23. Dezember 1817 gelegt (Kataster). Die Katastralgemeinde ist die in einem Grundbuch zusammengefasste räumliche Verwaltungseinheit, die ursprünglich ausschließlich der Grundsteuerveranlagung diente.
Die Grenzen der Katastralgemeinde mussten sich nicht mit jener der Gemeinde decken und blieben auch bei einer etwaigen Veränderung der Grenzen einer Ortsgemeinde unverändert. Meist zerfällt eine Gemeinde in mehrere Katastralgemeinden, die ihrerseits wieder Ortschaften bzw. Weiler umfassen können. Die Katastralgemeinden sind seit 1850 langfristig betrachtet die stabilsten Einheiten.
Stadtgemeinden zerfallen in Österreich in überdurchschnittlich viele Katastralgemeinden (die 10,6% der Staatsfläche beanspruchenden Stadtgemeinden umfassen 16,1% der Katastralgemeinden); Wien besitzt 89 Katastralgemeinden (die höchste Zahl in einer österreichischen Stadt), überwiegend in den ehemaligen Vororten und am linken Donauufer.
Die Abkürzung für die Katastralgemeinden lautet KG.
Siehe auch:
Liste der Katastralgemeinden
Literatur
- Wilhelm Rausch [Hg.]: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Linz: Landesverlag 1989 (Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, 2), S. 44 ff.
Weblinks
- Stadtplan Flächenwidmungs- und Bebauungsplan: Grenzen der Katastralgemeinden