Kellner

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Letzte Änderung am 15.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4

Kellner, Keller:


1) Vorgesetzter eines Wein- oder Bierkellers (Kellermeister, lat. cellarius).

2) Verwalter und Rechnungsführer eines Gutes.

3) herrschaftlicher Steuerbeamter, der Abgaben an Wein und Früchten berechnet und einhebt.

4) seit dem 18. Jahrhundert in der heute geläufigen Bedeutung einer Bedienung in einer Gastwirtschaft.


Literatur

  • Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 366
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 63 f.