Konkordat
Konkordat (lateinisch concordia = Eintracht), Vertrag zwischen der päpstlichen Kurie und einem Staat zur Regelung der dortigen kirchlichen Verhältnisse. Das Wiener Konkordat mit König Friedrich IV. (1448) bestätigte den Vorrang des Papstes gegenüber dem Konzil und regelte die Vorgangsweise bei der Besetzung kirchlichen Ämter und Pfründen. Das Konkordat von 1855 mit Franz Joseph I. sicherte der katholischen Kirche maßgebenden Einfluss auf Unterricht und Eheschließungen, wurde aber nach Verkündigung des päpstlichen Unfehlbarkeitsdogmas (1870) vom Kaiser gekündigt. Das mit der Republik 1933 abgeschlossene und 1934 in Kraft gesetzte Konkordat (das den Grundsätzen des Ständestaats Rechnung trug) galt bis 1938. Die Diskussion um sein Wiederaufleben nach 1945 wurde 1958 durch eine zeitgemäße Modifizierung beendet.
Literatur
- Friederike Zaisberger / Otto Kresten: Österreich und der Vatikan. Eine fast tausendjährige Geschichte aus Dokumenten des Archivs, der Bibliothek und der Museen des Vatikans (eine Ausstellung des Historischen Instituts beim Österreichischen Kulturinstitut in Rom und der Museen des Vatikans). Wien: Becvar 1986