Kraftwagenabgabe
Kraftwagenabgabe. Die Einhebung einer Landesabgabe von Kraftwagen, die ihren Standort in Wien haben, wurde erstmals am 11. Februar 1921 beschlossen; die Berechnung erfolgte nach „Steuerpferdestärken" (1 PS = 0,3 x i [Anzahl der Zylinder] x d2 [Bohrung in cm] x s [Hub in m]). Besondere Regelungen wurden für LKW, Geschäfts- und Elektrokraftwagen sowie Taxis getroffen (bei letzteren unter Einkalkulierung einer Standplatzabgabe [Gesetz von 29. April 1920]). Am 20. Dezember 1923 kam es zu einer Gesetzesänderung, der weitere folgten; für PKW zahlte man anfangs jährlich 150 Schilling je Steuerpferdestärke (später wurden Reduktionen beschlossen), für Taxis 72 Schilling jährlich pauschal, LKW wurden mit Gesetz vom 21. Dezember 1925 von der Steuer befreit. Das Steuererträgnis (1924-1930 zwischen 4,4 und 5,4 Millionen Schilling jährlich) wurde zur Straßenerhaltung verwendet. 1931 entzog der Bund der Gemeinde Wien das Recht zur Einhebung der Kraftwagenabgabe; mit Bundesgesetz vom 28. Jänner 1931 wurden eine staatliche Kraftwagenabgabe sowie eine Benzinsteuer eingeführt (Wirksamkeitsbeginn 1. Mai 1931).
Literatur
- Wiener Schriften. Hg. vom Amt für Kultur, Schulverwaltung der Stadt Wien. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1955-1981. Band 6, S. 75 ff. und Register
- Verwaltungsbericht der Stadt Wien. 1919/22, S. 193f.