Lernpecheramt
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Daten zur Organisation
Lernpecheramt (Lär[e]npecheramt), ein von Herzog Albrecht II. 1354 geschaffenes Amt, dessen jeweiliger Inhaber von jedem in Wien ankommenden Schiff, das stromabwärts weiterfahren wollte, eine Gebühr einheben durfte; außerdem besaß er ein Vorkaufsrecht auf alle Schiffe, die in Wien entladen worden waren und nicht zur Weiterfahrt benötigt wurden. Das Lernpecheramt wurde vom Landesfürsten verliehen und konnte verkauft, vererbt und verpfändet werden; nur gelegentlich sah man von einer Verleihung ab und gab das Lernpecheramt bloß in Pacht. 1503-1505 befand es sich im Besitz der Stadt Wien, ansonsten war es meist an Adelige, Wiener Bürger und landesfürstliche Beamte verliehen. Es bestand noch im 17. Jahrhundert.
Literatur
- Karl Oberleitner: Das Lärenpecheramt in Wien. In: Notizenblatt. Beilage zum Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen. Hg. v. d. zur Pflege Vaterländischer Geschichte Aufgestellten Commission der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Wien: Akademie der Wissenschaften Wien, Historische Kommission 1851-1859. Band 8.1858, S. 21-25
- Otto Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien. Von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1929 (Studien aus dem Archiv der Stadt Wien, 1/2), S. 406