Luckerter Stein
Es wurden noch keine Grenzsteine erfasst! Luckerter Stein (18., Gentzgasse 72, im Hof), Grenzstein, Burgfriedensstein. Die 1,30 Meter hohe zylindrische Steinsäule mit einem kreisrunden Loch (Durchmesser 10 cm) in 1 Meter Höhe (darunter "1637"), die ursprünglich an der heutigen Währinger Straße stand, markierte einst die Gerichtsgrenze von Währing. Im Zuge von Parzellierungen kam er 1871 ins Haus Schulgasse 33 und von dort an seinen heutigen Standort. Die Forschung setzt den Luckerten Stein mit einem im Währinger Pantaidingsbuch (Sammlung örtlicher Rechtsvorschriften und Urteile) erwähnten "liegelten Stein" gleich (Bedeutung wahrscheinlich Lügenstein [wenn sich Verdächtige, die mit Stroh an den Stein gebunden wurden, über Nacht ohne fremde Hilfe befreien konnten, galt dies als Gottesurteil und sie wurden freigelassen]). Der Luckerte Stein wurde in Aufzeichnungen über Versammlungen rechtskundiger Männer und ihrer Urteilssprüche erwähnt. Eine Erläuterungstafel besagt: "Ältestes erhaltenes Denkmal des Gerichtswesens im einstmaligen Dorfe Währing".
Luckert so viel wie löchrig (auch im übertragenen Sinn verwendet, wie "er hat kan lukkerten Heller", das heißt er hat kein Geld).
Literatur
- Josef Buchowiecki: Der Luckerte Stein in Währing. In: Wiener Geschichtsblätter 25 (1970), S. 31
- Christine Klusacek / Kurt Stimmer: Währing. Vom Ganserlberg zum Schafberg. Wien: Mohl 1989, S. 210 f.