Naturdenkmal
Einzelne Naturgebilde wie Bäume, Felsen, Gewässer oder Standorte seltener Tier- oder Pflanzenarten können durch Bescheid der Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz zum Naturdenkmal erklärt werden. Sie sind erhaltungswürdig wegen
- ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung
- ihrer Eigenart oder Seltenheit
- ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaft verleihen
- ihrer besonderen Funktion für den Landschaftshaushalt
Einzelbäume sowie Baumgruppen sind mit großem Abstand am häufigsten Gegenstand des Naturdenkmalschutzes. In den letzten Jahrzehnten wurden vermehrt ökologische und kulturhistorische Aspekte ergänzt. Dies zeigt sich insbesondere an der Ausweisung von flächigen Naturdenkmälern oder dem Schutz historischer Fassadenbegrünungen als Naturdenkmal.
Vorhaben, die ein Naturdenkmal gefährden oder beeinträchtigen können, sind unzulässig. Bewilligte Ausnahmen sind jedoch möglich. Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang sind die Stellung und Pflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer eines Naturdenkmales. Für sie gilt nicht nur das allgemeine Verbot der Gefährdung oder Beeinträchtigung. Sie müssen auch Maßnahmen zu dessen Erhaltung setzen. Dies können beispielsweise Pflege- oder Nutzungsmaßnahmen sein (Erhaltungspflicht).
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wien.at, Stadt Wien: Naturdenkmäler in Wien, 2 Min. 54 Sek. [Stand: 29.01.2024]