Niederösterreichischer Landesmusterkeller
Bei den Verhandlungen um die Trennung Wiens von Niederösterreich im Lauf des Jahres 1921 war die Rechtsnachfolge am Niederösterreichen Landesmusterkeller besonders umstritten. Dieser fungierte als Zwischenhändler und Marketing-Organisation, indem sie von kleinen Weinbaubetrieben Wein ankaufte und diesen etwa im Zuge von Weinverkostungen bekannt machte. Da sie nicht auf Gewinn ausgerichtet war, konnten Wiener Gastwirtschaften qualitätsvollen Wein zu günstigen Preisen erwerben. Sie besaß ein Haus in Wien-Döbling, Pyrkergasse 31.
Das Trennungsgesetz widmete dem Landesmusterkeller einen eigenen Artikel (11), der eine ehestmögliche Schätzung der Immobilie und des Warenbestandes vorsah. Beide Bundesländer hatten ein Vorkaufsrecht auf die jeweils andere Hälfte. Weil aber keine Seite diese Institution der anderen überlassen wollte, gründeten Wien und Niederösterreich gemeinsam die "Niederösterreichische Landesmusterkeller AG", die im September 1923 in das Handelsregister eingetragen wurde. Da die Konkurrenz zwischen Wiener und niederösterreichischem Wein angesichts massiver Absatzprobleme immer stärker wurde, übernahm Niederösterreich 1926 schließlich den Wiener Anteil an der Gesellschaft
Literatur
- Bernhard Hachleitner: Eine untrennbare Beziehung? Gemeinsame Unternehmungen der beiden Bundesländer. In: Bernhard Hachleitner/Christian Mertens [Hg.]: Wien wird Bundesland. 100 Jahre Wiener Stadtverfassung und die Trennung von Niederösterreich. Wien: Wienbibliothek im Rathaus / Salzburg: Residenz 2020, S. 129-141