Obermagistratsrat

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
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Obermagistratsrat. Mit Gemeinderats-Beschluss vom 13. Jänner 1903 erfolgte (im Zusammenhang mit der am 1. Jänner 1902 in Kraft getretenen Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1901, die die Bildung von Magistratsabteilungen anstelle der bis dahin bestehenden Magistratsdepartements dekretierte) die Systemisierung von drei rechtskundigen Beamten mit dem Titel Obermagistrat in der zweiten Rangklasse. Sie leiteten Geschäftsgruppen, die sachlich zusammengehörenden Magistratsabteilungen zusammenfassten. In der Folge wurde der Titel mit Stadtsenat- oder Gemeinderats-Beschluss auch extra statum oder bei Versetzung in den Ruhestand verliehen. Mit der nach dem Ersten Weltkrieg veränderten Behördenhierarchie und der Schaffung höherwertiger Beamtenposten (Senatsrat, Obersenatsrat, Bereichsleiter, Bereichsdirektor) verlor der Obermagistrat seine herausragende Bedeutung als höchster Beamtenposten nach dem Magistratsdirektor, gehört jedoch heute (auch im Höheren Verwaltungsdienst angewendet) zum Mittelbau des Beamtenschemas (Referatsleiter mit akademischer Ausbildung). In analoger Benennung (bei gleichwertiger Einstufung) gibt es in Fachabteilungen die Titel Oberstadtbaurat, Oberarchivrat, Oberbibliotheksrat, Obermuseumsrat, Oberforstrat und andere. Gemäß Amtstitel-Verordnung 1988 (Stadtsenats-Beschluss vom 7. Juni 1988, Amtsblatt 25/1988) dürfen rechtskundige Beamte, Beamte des Höheren Verwaltungsdienstes und Psychologen in der Verwaltungs-Gruppe A, Dienstklasse VII, diesen Titel ihrem Geschlecht entsprechend führen (beispielsweise Obermagistratsrätin).