Obersenatsrat

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
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Obersenatsrat. Mit Stadtsenats-Beschluss vom 27. März 1923 durfte rechtskundigen und technischen Beamten mit Hochschulbildung in der (damaligen) ersten Bezugsklasse auszeichnungsweise der Titel Obersenatsrat verliehen werden. Ab 13. März 1938 bis Kriegsende war der Titel nicht in Gebrauch. Bereits in der Übergangsbestimmung des Besoldungsrechts (Gemeinderats-Beschluss vom 20. Dezember 1946) wurde der Amtstitel für die systemisierte Dienstpostengruppe eins der Verwendungs-Gruppe A (Beamte des höheren technischen Dienstes, rechtskundige Beamte und sonstige Beamte des höheren Verwaltungsdienstes, erweitert durch Psychologen) verwendet, welche in der derzeitigen Besoldungsordnung der Dienstklasse neun der Verwendungs-Gruppe A entspricht.