Obersthofmeister

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Obersthofmeister. Das an allen europäischen Fürstenhöfen bestehende Amt eines Hofmeisters wurde von Ferdinand I. am 1. Jänner 1527 durch Einrichtung eines Obersthofmeisteramts aufgewertet. Der Obersthofmeister war der Leiter des gesamten Hofstaats und vertrat den Herrscher bei dessen Abwesenheit in Ratskollegien und bei Empfängen; er musste Mitglied des Hochadels sein. Dem ebenfalls ab 1. Jänner 1527 geschaffenen Amt des Obersthofmarschalls waren technische und disziplinäre Belange zugewiesen. Später entstanden zusätzliche die Ämter des Oberstkämmerers (älteste Instruktion vom 2. März 1562) und des Oberststallmeisters (1. Februar 1572). Alle diese obersten Hofämter bestanden bis 1918; daneben gab es einfache Hofmeister für den Hofstaat der Gemahlin, der Geschwister und der Kinder des jeweiligen Herrschers.

Literatur

  • Thomas Fellner / Heinrich Kretschmayr: Die österreichische Zentralverwaltung. Abteilung 1: Von Maximilian I. bis zur Vereinigung der österreichischen und böhmischen Hofkanzlei (1749). 3 Bände. Wien [u.a.]: Böhlau 1907 (Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 5-7)