Permanenzdienst
Der Permanenzdienst der Magistratsdirektion besteht aus einem rechtskundigen und einem technischen Permanenzdienst. Dieser ist für die Besorgung von Angelegenheiten zuständig, die in den Aufgabenbereich des Magistrats der Stadt Wien fallen und deren Erledigung keinen Aufschub duldet. Die Einführung des technischen Dienstes geht bis zum Jahr 1884 zurück[1], ein rechtskundlicher Dienst wurde 1995 eingerichtet.[2]
Der stadtbauamtliche Permanenzdienst war ursprünglich auf zwei Standorte aufgeteilt, von 8 Uhr früh bis 14 Uhr im neuen Rathaus, ansonsten im Bürgerlichen Zeughaus an der Adresse Am Hof 10. Das Lokal zur Abhaltung des bauamtlichen Permanenzdienstes im Bürgerlichen Zeughaus wurde im Zuge der Adaptierungsmaßnahmen ab 1887 im 1. Stock des Gebäudes untergebracht.[3]
Behördlicher Bereitschaftsdienst für Notfälle
Heute helfen die technischen und juristischen Fachkräfte des Permanenzdienstes mit, dass die Stadt als Ganzes bei etwaigen bautechnischen oder rechtlichen Problemen auch in der dienstfreien Zeit funktioniert. Sie sind eine Anlaufstelle für viele Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer Notlage befinden. Bei Gefahr im Verzug können die Bediensteten des Permanenzdienstes zu jeder Tages- und Nachzeit, auch an Wochenenden und Feiertagen, alle erforderlichen behördlichen Maßnahmen einleiten, zum Beispiel bei Einsturzgefahr eines Gebäudes, nach einem Brand, bei einem Ölunfall aber auch bei Lärmbeschwerden.
Die Zusammenlegung des technischen und rechtlichen Permanenzdiensts erfolgte 2001 unter der gemeinsamen Bezeichnung „Permanenzdienst der Magistratsdirektion“. Während der technische Permanenzdienst seinen Dienst im Gebäude der Hauptfeuerwache Am Hof versieht, haben die Juristen so genannte Telefonbereitschaft zu Hause.
Die Bediensteten des Permanenzdienstes treffen bei Gefahr in Verzug erste wichtige Anordnungen, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden. Mitunter wird auf die Mithilfe des Büros für Sofortmassnahmen oder je nach Unglücksart andere Abteilungen zurückgegriffen. Oft muss der Permanenzdienst auch zum Ort des Geschehens ausrücken, um an Ort und Stelle die wichtigsten Sofortmassnahmen selbst zu veranlassen. Haben die Vorfälle mit der Gewerbeordnung oder dem Veranstaltungsstättengesetz (etwa unzumutbarer Lärm durch eine Veranstaltung mitten in der Nacht) zu tun, kann mit Hilfe des rechtskundigen Beamten im Permanenzdienst mittels eines Bescheides die Veranstaltung sofort beendet werden.
Quellen
- Rathaus-Techniker und Juristen helfen sofort bei Gefahr in Verzug (Stand 21.6.2024)
Referenzen
- ↑ Amtsblatt der Stadt Wien. Wien: Stadt Wien - Presse- und Informationsdienst 1892
- ↑ Erlass MD-518-4/95: „Zu den Aufgaben des rechtskundigen Permanenzdienstes zählen insbesondere behördliche Maßnahmen nach dem 2. Abschnitt des Verwaltungsstrafgesetzes sowie die Erlassung behördlicher Verfügungen und Anordnungen, z.B. nach der Gewerbeordnung 1994, dem Wiener Katastrophenhilfegesetz und dem Wiener Veranstaltungsgesetz.“
- ↑ Verwaltungsbericht der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Wien 1884-1890.