Pharmakopöen
Pharmakopöen. Das in der Apothekerordnung von 1564 angekündigte Arzneibuch lag 1570 als Manuskript vor („Dispensatorium pro pharmacopaeis Viennensibus in Austria"), wurde aber weder gedruckt noch offiziell anerkannt. Dafür wurde auch in Wien das Arzneibuch der Stadt Augsburg, die „Pharmacopoea Augustana" von 1613, zusammen mit einem „Catalogus medicamentorum compositorum" der Wiener medizinischen Fakultät von 1618 eingeführt Dazu erschien 1689 in verbesserter Ausgabe die „Newe Apothecker-Ordnung der Statt Wienn" von 1688 als erste amtliche Arzneitaxe mit mehr als 2.300 Preisansätzen. Das erste bodenständige Arzneibuch war das „Dispensatorium pharmaceuticum Austriaco-Viennense" (mehrere Ausgaben zwischen 1729 und 1770), dem 1774 die in der ganzen Monarchie geltende „Pharmacopoea Austriaco-provincialis" folgte, deren letzte Ausgabe („Pharmacopoea Austriaco-provindalis emendata“, 1794) die inzwischen. erfolgte Vereinfachung des Arzneischatzes berücksichtigte. Ab 1812 galt die „Pharmacopoea Austriaca" (81906), die 1940 durch das (1926 eingeführte) „Deutsche Arzneibuch" und 1960 durch das „Österreichische Arzneibuch" (9. Ausgabe) ersetzt wurde.
Literatur
- Kurt Ganzinger: Geschichte der Pharmazie im Spiegel der österreichischen Pharmazie von Maria Theresia bis 1855. In: Österreichische Apotheker-Zeitung 26 (1972), S. 861