Pötzleinsdorfer Schlosspark Grenzstein
Der Grenzstein befindet sich in der südwestlichen Ecke des Pötzleinsdorfer Schlossparks. Vermutlich handelt es sich bei diesem Stein um einen Grenzstein des Hochgerichts Purkersdorf. Die Westseite zeigt das österreichische Bindenschildwappen im Halbrelief mit einem "L" für Kaiser Leopold I., darunter die Jahreszahl 1681 und die Nummer 30. Die Ostseite des Steins ist unbezeichnet.
Auf der sogenannten "Flameck-Karte" des Wienerwalds aus 1759 ist ein Stein des Landgerichts bei Pötzleinsdorf ausgewiesen.[1] Er trägt auf der Karte wie in natura die Nummer 30.
Mit einer Resolution verfügte Leopold I. im Jahr 1680 die Wiederaufrichtung des seit Jahren abgekommenen Hochgerichts zu Purkersdorf. Der kaiserliche Befehl wurde dem niederösterreichischen Waldamt am 14. Jänner 1681 bekannt gegeben.[2]
Siehe auch:
Einzelnachweise
- ↑ ÖNB, Kartensammlung, K III 96936 ; E 31456-C: Mappa über den gantzen Kayserlichen Wienner Wald. Copiret von mir Francisco Flameck Anno 1759." Kolorierte Federzeichnung von Franz Flameck. Maßstab 1: 46.080.
- ↑ Anton Schachinger: Das große Reorganisationswerk im kaiserlichen Wienerwald, die sogenannte Neueinrichtung des niederösterreichischen Waldamtes unter Kaiser Leopold I. und seine Modifikation im ausgehenden 17. Jahrhundert. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 10 (1952/1953), S. 228 f.