Rettungsmedaille

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Rettungsmedaille. Mit Gesetz des Wiener Landtags vom 14. Juli 1967 wurde die Verleihung einer Rettungsmedaille für die unter Einsatz des eigenen Lebens im Bundesland Wien durchgeführte Errettung von Menschen aus Lebensgefahr beschlossen. Die altersunabhängige Verleihung der Rettungsmedaille wird durch die Wiener Landesregierung beschlossen und ist mit der Übergabe eines Geldbetrags verbunden. Die Rettungsmedaille hat einen Durchmesser von 35 mm und zeigt auf der Vorderseite das Bild eines aus Feuersnot Geborgenen auf den Armen seines Retters und auf der Rückseite die Inschrift „Dem Retter aus Lebensgefahr – Das Bundesland Wien".