Satztaxen
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Daten zum Eintrag
Das Grundbuchsamt erhielt Einnahmen aus unterschiedlichen Taxen und Zinsen; Satztaxen waren eine der neun verschiedenen Taxen- beziehungsweise Zinsarten. Eine grundbürgerliche Vormerkung war notwendig zur Überkommung einer Realhypothek bezüglich Zinsbarkeit oder Kapital; für diese Vormerkung ist vom Gundbuchsamt eine Gebühr eingezogen worden – die Satztaxe.
Literatur
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 53