Schubschreiber
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Daten zum Begriff
Schreiber bei einem Schubgericht.[1]
Literatur
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 120
Einzelnachweise
- ↑ Wörterbuchnetz - Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Schubgericht: Schubgericht = Gericht, welches Polizeiübertretungen zu untersuchen und zu bestrafen, bei Verbrechen aber lediglich die Verhaftung und ein summarisches Verhör vorzunehmen und den Verbrecher im Anschluss an das zuständige Kriminalgericht auszuliefern hatte.