Schuhknechtrevolte 1721
Im Jahr 1712 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Gesellen und Meistern über den Lohn der Schuhknechte. Diese nahm die Regierung zum Anlass die Aktivitäten der Gesellenbruderschaft zu verbieten und "Kundschaften" verpflichtend einzuführen, die das Wohlverhalten der Gesellen durch die Meister bestätigen sollten. Im Übertretungsfall wurden Strafen gegen Leib und Leben angedroht. 1715 wiederholten sich die Auseinandersetzungen.[1] Die Haupträdelsführer wurden im Zuge dessen hingerichtet. Im Oktober 1721 kam es zu einer Revolte der Schuhknechte. Es gab auch tiefere Gründe für die Unzufriedenheit: Die Knechte wollten Einfluss auf die Gebarung der Werkstätte wo sie arbeiteten, sie wollten nicht mehr mit Zwang in der von der Zunft verwaltete Herberge einkehren müssen und sie verlangten die Abschaffung der Kundschaften. Ohne diesen Zettel war es für Schuhknechte unmöglich bei einer anderen Werkstätte zu arbeiten. Die Regierung stellte sich auf der Seite der Meister, schlug die Unruhen nieder und veranlasste sehr strenge Strafen.
Die Unzufriedenheit der Schuhknechte dauerte an. 1721 kam es zu einem offenen Ausbruch, da die Position der Meister noch stärker wurde. Die Knechte wollten in eine beliebige Werkstatt eintreten können, statt von der Zunft an einem Meister gewiesen zu worden. Die Regierung stellte sich wiederum auf der Seite der Meister und der Zunft. Am 21. Oktober erschien ein Hofdekret, das sich mit sehr strengen Strafandrohungen gegen die Schuhknechte richtete.
Die Drohungen waren wirkungslos: Es kam zu einer Revolte, die in Angriffe auf Meister und diversen Plünderungen gipfelte. Viele Schuhknechte wurden verhaftet. Am 3. Oktober 1722 wurden zwei Häftlinge erhängt, während die Anderen zusehen mussten. Die meisten Knechte kehrten zu ihrer Arbeit zurück; ein Teil verließ Wien. Die Zünftler wurden nach der Revolte noch strenger. Diesmal griff die Regierung aber dagegen ein: Die von der Zunft unterhaltene Herberge sollten so verwaltet werden, dass dies im Interesse der Gesellen entsprach. Alle Beschränkungen bezüglich des Arbeitsantritts wurden beseitigt. Damit waren die Beschwerden beseitigt und kam es nicht zu weiteren Protesten. Der Antritt eines selbständigen Gewerbebetriebes wurde so sehr erleichtert.
Literatur
- Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Geschichte und Kultur. Band 2, 1. Teil. Wien ²1952 (Manuskript im WStLA), S. 168-170
- Michael Kittner: Arbeitskampf. Geschichte - Recht - Gegenwart, München: C.H. Beck 2005, S. 104-106
Einzelnachweise
- ↑ Michael Kittner: Arbeitskampf. Geschichte - Recht - Gegenwart, München: C.H. Beck 2005, S. 104 f.