Sperrkreuzer
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Daten zum Eintrag
Sperrkreuzer (Einlassgeld). Die Stadttore wurden abends geschlossen. Wer nach der Schließung in die Stadt wollte, musste sich legitimieren und ein Einlassgeld entrichten. Diese Vorgangsweise wurde bis weit ins 18. Jahrhundert gehandhabt. Von der Entrichtung des Sperrkreuzers waren Bürgermeister, Stadtrichter, Räte und Unterkämmerer befreit beziehungsweise um jährliche 150 Gulden freigekauft. Die Sperre der Stadttore erwies sich bei Vorstadtbränden, zu deren Bekämpfung der Unterkämmerer aus der Stadt seine Feuerspritzen führen wollte, als sehr hinderlich, weil erst die Torschlüssel besorgt werden mussten. Unter Joseph II. blieben die Stadttore, deren Wache damals bereits aus regulärem Militär bestand, die ganze Nacht über geöffnet.