Sperrsechserl
Entgelt, das man (in der Monarchie) dem Hausbesorger zu entrichten hatte, wenn er nach der Sperrstunde (meist 21 Uhr) einem Mieter das Haustor aufschloss (Sechserl); die Hausglocke war nur mit der Hausbesorgerwohnung verbunden. Die Ausgabe von Haustorschlüsseln an die Mieter war in Privathäusern noch bis zum Zweiten Weltkrieg nicht allgemein üblich (in den 30er Jahren bezahlte man meist 50 Groschen); erst der Umstand, dass nicht mehr alle Häuser mit Hausbesorgern besetzt waren (in städtischen Wohnhausanlagen betreute ein Hausbesorger mehrere Stiegen mit getrennten Eingängen) beziehungsweise die Haustore auch tagsüber versperrt blieben, führte diesbezüglich zu einer grundlegenden Änderung; gleichzeitig kam es häufig zur Installation von Gegensprechanlagen, damit auch Besucher Einlass finden konnten.