Standesamt Wien-Döbling (1939-1950)
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Daten zur Organisation
Standesamt Wien-Döbling. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Döbling wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet und per 1. Oktober 1950 dem Standesamt Wien-Währing angeschlossen.
Das Standesamt Wien-Döbling war für den 19. Bezirk zuständig.
1950 Überleitung in:
Standesamt Wien-Währing