Standesamt Wien-Groß-Enzersdorf (1939-1950)
Standesamt Wien-Groß-Enzersdorf. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Groß-Enzersdorf wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet und per 1. Oktober 1950 aufgelassen. Die Wiener Stadtgebiet betreffenden Gebiete wurden dem Standesamt Wien-Floridsdorf angegliedert. Die Niederösterreich betreffenden Gebiete von Groß-Enzersdorf wurden per 1. September 1954 dem neu errichteten Standesamt Großenzersdorf, Niederösterreich, übertragen.
Das Standesamt Wien-Groß-Enzersdorf war zuständig für das bis 1954 zum 21. Bezirk eingemeindete Groß-Enzersdorf. Seit 1954 gehört die Gemeinde zu Niederösterreich.
1950 Überleitung in:
Standesamt Wien-Floridsdorf
1954 Überleitung in:
Standesamt Großenzersdorf