Standesamt Wien-Landstraße
48° 12' 4.79" N, 16° 23' 19.19" E zur Karte im Wien Kulturgut
Standesamt Wien-Innere Stadt. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Für den Bezirk Landstraße war ab 1. Jänner 1939 das Standesamt 6 Wien-Landstraße zuständig.
Das Standesamt Wien-Landstraße ist zuständig für den 3. Bezirk, sowie internationale Trauungen.