Standesamt Wien-Leopoldstadt (1939-1943)
Standesamt Wien-Leopoldstadt. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Leopoldstadt (zuständig für den Bezirk Leopoldstadt) wurde mit 1. Jänner 1939 eingerichtet. Es wurde per 1. März 1943 dem Standesamt Wien-Brigittenau-Leopoldstadt zugeschlagen.
Das Standesamt Wien-Leopoldstadt war zuständig für den 2. Bezirk.
1943 Überleitung in:
Standesamt Wien-Brigittenau-Leopoldstadt