Standesamt Wien-Mödling (1939-1954)
Standesamt Wien-Mödling. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Mödling wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet, per 1. Juli 1950 wurde ihm das Standesamt Wien-Kaltenleutgeben einverleibt, ab 1. September 1954 kam es als Standesamt Mödling zu Niederösterreich.
Das Standesamt Wien-Mödling war zuständig für den von 1938 bis 1954 zu Wien eingemeindeten, damaligen 24. Bezirk.
1954 Überleitung in:
Standesamt Mödling