Städtisches Wirtschaftsamt
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Städtisches Wirtschaftsamt.
Verschiedene Aufgaben, die bisher von der Magistratsabteilung XXII und einzelnen Ämtern und Anstalten besorgt worden waren, wurden 1915 einem neugeschaffenen Wirtschaftsamt übertragen.[1] Die Geschäftsaufzählung beinhaltete alle sachlichen Erfordernisse für den laufenden Bedarf der Ämter, Schulen und Kindergärten (mit Ausnahme der Möbel, Lehr- und Lernmittel für Schulen und Kindergärten sowie der Zeichenrequisiten für das Stadtbauamt), Amtskleider, Amtswäsche und Reinigungsmittel, Brennmaterial, Beheizungs- und Beleuchtungsgegenstände, Kanzleierfordernisse, Fahnen und sonstige Dekorationsgegenstände für alle Ämter und Anstalten. – Die Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1916 brachte einige Ergänzungen, so kamen hinzu: Verwaltung des Schulbank- und Amtsmöbeldepots, Verwaltung und Verkauf der Altmaterialien, Betrieb der lithographischen Presse und der Buchbinderwerkstätte, Besorgung des Aktentransports, Angelegenheiten der Heizwerkstätte, Überprüfung und Adjustierung von Rechnungen, Anweisung von Verdienstsummen an Kontrahenten, grundsätzliche Angelegenheiten des städtischen Lieferungswesens, laufende Arbeiten und Lieferungen, städtischer Preistarif, Evidenz über städtische Kontrahenten und Lieferanten sowie einschlägige Personalangelegenheiten. – Anlässlich der Auflösung der Magistratsabteilung XVIIa wurde 1919 dem Wirtschaftsamt die Abwicklung der durch den Ankauf von Sachgütern aus der Demobilisierung entstehenden Geschäfte überantwortet.[2] – Die Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1920 sah eine Überleitung des städtischen Wirtschaftsamtes in die Magistratsabteilung 44 vor.
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 163-164
Siehe auch
Magistratsabteilung 44
Städtische Ämter
Einzelnachweise
- ↑ Erlass vom 16. Oktober 1915 (MD 12.196/1915); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1915, S. 61.
- ↑ Erlass vom 3. Dezember 1919 (MD 7886/1919); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1919, S. 110 f.