Magistratsabteilung XVIIa - Sachabrüstung und Übergangswirtschaft (1918-1919)
Inhalt: |
Magistratsabteilung XVIIa - Sachabrüstung und Übergangswirtschaft.
Die Magistratsabteilung XVIIa war zuständig für (1919): Sachliche Abrüstung, alle Angelegenheiten einschließlich der Agenden wegen Inanspruchnahme der von den Zivil- und Militärbehörden während des Krieges errichteten einstweiligen Unterkünften, jedoch mit Ausschluss der Behandlung der Entschädigungsansprüche für die auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes von der Heeresverwaltung in Anspruch genommenen Sachgüter; Übergangswirtschaft; Gewerbeförderung.
Aufgabenbereiche
1918: Mit Erlass vom 18. März wurde eine neue Magistratsabteilung XVIIa geschaffen, der alle Angelegenheiten der sachlichen Abrüstung überantwortet wurden, besonders die Behandlung von Beanspruchungen frei gewordener Sachgüter durch die Gemeinde, dazu Übergangswirtschaft und Gewerbeförderung, die bisher bei der Magistratsabteilung XVII waren.[1]
1919: Erweiterung der Geschäftsaufzählung durch Übernahme der Geschäfte wegen Inanspruchnahme der von den Zivil- oder Militärbehörden während des Krieges errichteten einstweiligen Unterkünfte.[2] – Mit Erlass vom 3. Dezember wurde die Magistratsabteilung XVIIa aufgelassen, die Agenden wurden dem Städtischen Wirtschaftsamt und der Magistratsabteilung XVIIb übertragen.[3]
Entwicklungsübersicht
1918 Magistratsabteilung XVIIa – Sachabrüstung und Übergangswirtschaft
1919 Überleitung in:
Städtisches Wirtschaftsamt
Magistratsabteilung XVIIb
Quellen
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 105
Siehe auch
Städtisches Wirtschaftsamt
Magistratsabteilung XVIIb
Einzelnachweise
- ↑ Erlass vom 18. März 1918 (MD 1635/1918); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1918, S. 21.
- ↑ Erlass vom 14. Februar 1919 (MD 511/1919); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1919, S. 38.
- ↑ Erlass vom 3. Dezember 1919 (MD 7886/1919); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1919, S. 110 f.