Trümmerfrauen
Definition und neue Studien
Als Trümmerfrauen werden jene Frauen bezeichnet, die nach dem Zweiten Weltkrieg in vielen deutschen und österreichischen Städten beteiligt waren, die durch den Krieg angerichteten Schäden zu beseitigen. Sie waren gemeinsam mit bezahlten Aufräumarbeitern, Kriegsgefangenen und zwangsverpflichteten ehemaligen Nationalsozialisten eine an den Aufräumarbeiten beteiligte Gruppe.
Auf der Basis von Studien in Deutschland, aber auch in Österreich hat sich das Bild zu den Trümmerfrauen nach 2010 gewandelt. Es wurden verschiedene Nachkriegsnarrative in der Bundesrepublik Deutschland (BRD), der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und Österreich herausgearbeitet. Als identitätsstiftendes Element traten die Trümmerfrauen in Österreich erst in den 1960er und 1970er Jahren in Erscheinung.
Insbesondere Untersuchungen des Stadtarchivs München für die eigene Stadt, aber auch Forschungen zu anderen deutschen Städten haben die Zahlen jener Frauen, die zur Räumung der Trümmer beitrugen, gegenüber früheren Annahmen deutlich reduziert und zudem gezeigt, dass viele der Frauen zum Trümmerräumen zwangsverpflichtet wurden, da sie Nationalsozialistinnen gewesen waren. "Die Trümmerbeseitigung fand [somit] als stark stigmatisierte Strafarbeit statt, der sich aber viele ehemalige NSDAP-Mitglieder auch entzogen. Bei freiwilligen 'Trümmerfrauen' war die Arbeit oft eine Überlebensstrategie, da man für die Tätigkeit bessere Lebensmittelkarten erhielt."[1]
Trümmerfrauen in Wien und ihre Entschädigung 1951/52
Auch für Wien ist Quellenmaterial zu Zwangsverpflichtung von Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten für Notstandsarbeiten erhalten.[2] Daraus geht hervor, dass ehemalige Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten 1945 und 1946 unter dem Titel „Sühnemaßnahmen“ zu Aufräumungsarbeiten zwangsverpflichtet wurden. Eine große Zahl dieser tausenden von Zwangsverpflichteten klagte die Stadt Wien nach einem oberstgerichtlichen Urteil von 1951, wonach derartige Leistungen zu entschädigen sind,[3] auf Entgelt. Die folgenden arbeitsgerichtlichen Entscheide fielen zu Lasten der Stadt Wien aus. Die Stadt musste die zwangsweise geleisteten Notstandsarbeiten samt Zinsen, hundertprozentigem Feiertagszuschlag und fünfzig- bis hundertprozentigem Sonntagszuschlag vergüten.[4]
In den arbeitsgerichtlichen Akten und Ansuchen deklarierten sich die Frauen und Männer als ehemalige Nationalsozialisten und schilderten die Umstände des Einsatzes, wie etwa Margarete H.: „Im Jahre 1945 wurde ich als ehemalige Nationalsozialistin vom Polizeikommissariat Wien VI. zu den Aufräumungsarbeiten des VI. Gemeindebezirkes herangezogen und mußte täglich von früh bis abends arbeiten. […] Die Nationalsozialisten des Bezirkes mußten sich täglich früh beim Polizeikommissariat melden und wurde dann die Arbeitseinteilung vorgenommen und verschieden Arbeitspartien zusammengestellt.“[5] Im Klagsfall des ehemaligen Nationalsozialisten Otto Melcher wird in einem Schreiben des Bezirksvorstehers vom 4. Juli 1951 festgehalten, dass sich der Anteil der ehrenamtlichen Mitarbeiter in dem damaligen technischen Referat der provisorischen Bezirksvorstehung Mariahilf darauf beschränkte festzustellen, „ob die von der Bevölkerung […] mitgeteilten technischen Übel- und Notstände wirklich bestünden und wie man sie beheben könne. Die Durchführung dieser Arbeiten selbst aber oblag der damaligen Einsatzstelle ehemaliger Nationalsozialisten, Wien VI., Kopernikusgasse 7, die viele Arbeitskommandos und zwar verschiedener Stärke zusammenstellte, …“[6]
Das Arbeitsamt Wien hatte auf Bezirksebene „Erfassungsstellen für ehemalige Mitglieder der NSDAP für den Arbeitseinsatz“ etabliert, kurz „Einsatzstelle für Nationalsozialisten“ genannt. Diese koordinierten die Aufräumungsarbeiten, während sich die Polizei um die Bereitstellung des Personals, bestehend aus ehemaligen Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten kümmerte. Für den 6. Bezirk ist dokumentiert, dass die Einsatzstelle für Nationalsozialisten am 19. Mai 1947 aufgelöst und dem lokalen Arbeitsamt eingegliedert wurde.[7]
Anerkennung der Leistungen durch die Bundesregierung 2005 und Problematisierung
Im Jahr 2005 beschloss der österreichische Nationalrat auf Initiative von FPÖ und ÖVP ein Gesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wurde.[8] Damit erhielten auch die zwangsverpflichteten Nationalsozialistinnen nach der 1951/52 gerichtlich erstrittenen Vergütung ihrer Arbeitsleistung durch die Stadt Wien noch eine Anerkennungszahlung von der Republik.
Das Bild der Trümmerfrauen als eine sich für die junge Republik aufopfernde Gruppe von freiwilligen Frauen, die die Schäden des Kriegs tatkräftig beseitigen half, wird mit den jüngsten Forschungen in Österreich und Deutschland zunehmend als Mythos dekonstruiert. Die Trümmerfrauen werden auch politisch problematisiert.
Denkmal
Am 1. Oktober 2018 enthüllte der damalige Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ) im Beisein der FPÖ-Regierungsmitglieder der Bundesregierung Kurz I ein auf Initiative des FPÖ-nahen Cajetan-Felder-Instituts errichtetes Denkmal für die Trümmerfrauen. Es steht auf Privatgrund auf der Mölker Bastei.
Quellen
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 202, A2 - Notstandsarbeiten | 1951-1953. Diese Aktenserie umfasst 30 Schachteln mit tausenden Einzelfällen.
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 202, A3 - Aufräumungs- und Bergungstrupps | 1945-1946
- Mauthausen Komitee Österreich: Interview mit der Widerstandskämpferin und KZ-Überlebenden Käthe Sasso: "Trümmerfrauen in Wien" (veröffentlicht am 1.2.2017)
Literatur
- Leonie Treber: Mythos Trümmerfrauen. Von der Trümmerbeseitigung in der Kriegs- und Nachkriegszeit und der Entstehung eines deutschen Erinnerungsortes. Essen: Klartext 2014 (zugleich Dissertation, Universität Duisburg-Essen, 2013)
Weblinks
- FWF-Projekt "War of Pictures. Press Photography in Austria 1945-1955": Mythos Trümmerfrau
- Wikipedia: Trümmerfrauen mit Darstellung der Situation in diversen deutschen Städten und weiterführender Literatur
Einzelnachweise
- ↑ FWF Projekt "War of Pictures. Press Photography in Austria 1945-1955“: Mythos Trümmerfrau
- ↑ Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 202, A2 - Notstandsarbeiten | 1951-1953; Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 202, A3 - Aufräumungs- und Bergungstrupps | 1945-1946
- ↑ RIS: OGH, 4Ob21/51 vom 20.02.1951; weitere Entscheide RIS: OGH, 4Ob115/53; 4Ob88/54; 4Ob67/54; 4Ob62/54
- ↑ Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 202, A2 - Notstandsarbeiten | 1951-1953, M 822/1951
- ↑ Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 202, A2 - Notstandsarbeiten | 1951-1953, H 1606/1951
- ↑ Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 202, A2 - Notstandsarbeiten | 1951-1953, M 822/1951
- ↑ Ebenda
- ↑ RIS: BGBl I Nr. 89/2005; siehe auch: ns-quellen.at - Materialien zum Nationalsozialismus Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich