Verwaltungsgericht Wien
48° 15' 7.49" N, 16° 22' 12.09" E zur Karte im Wien Kulturgut
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I Nr. 51/2012) wurde der administrative Instanzenzug abgeschafft und eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt. Der Verfassungsgesetzgeber hat einen Systemwechsel vollzogen indem er die Kontrolle der verwaltungsbehördlichen Entscheidungen den übergeordneten Verwaltungsbehörden entzogen und den Verwaltungsgerichten übertragen hat. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde. Zwar ist ein zweigliedriger administrativer Instanzenzug vorgesehen, dieser kann jedoch durch den Gesetzgeber auch ausgeschlossen werden. In jedem Bundesland wurde ein Verwaltungsgericht erster Instanz eingerichtet, ebenso zwei Bundesverwaltungsgerichte.
Das Verwaltungsgericht Wien wurde mit dem Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG vom 17.12.2012, LGBl. Nr. 83/2012 eingerichtet. Wie alle neuen Verwaltungsgerichte hat es mit 1. Jänner 2014 sämtliche bis dahin bestehenden Berufungsbehörden abgelöst. In Rechtsmittelangelegenheiten sind alle Zuständigkeiten der Wiener Landesregierung, des Amtes der Wiener Landesregierung und des Landeshauptmannes sowie der Kollegialbehörden und Sonderbehörden in Wien auf das Verwaltungsgericht Wien übergegangen.
Quellen
- Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG, LGBl 83/2012.
- Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 20. Sitzung des Landtages vom 17.12.2012, LG - 03051-2012/0001, Beilage 46/2012
Literatur
Verwaltungsgericht Wien. URL: http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at [Stand 07.12.2015]