Vorschulklasse
Ihre Wurzeln reichen zurück bis in die beginnenden 60er Jahre des 20. Jahrhunderts, als in Wien als Folge der hohen Rückstellungsquoten die ersten Vorschulen eingerichtet wurden.
Mit der siebenten Schulorganisationsgesetz-Novelle (Bundesgesetzblatt Nr. 365/1982) wurde der Begriff Vorschule durch "Vorschulstufe" abgelöst; sie hat jene Kinder im Hinblick auf die für die erste Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern, die in dem betreffenden Kalenderjahr schulpflichtig geworden sind, jedoch noch nicht die Schulreife besitzen, und ebenso jene, deren vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe widerrufen wurde.
In der bildungspolitischen Diskussion um die Vorschulstufe zeichneten sich zwei Positionen ab: die Vorschule als Instrument einer allgemeinen Vorbereitung der Kinder auf die Volksschule einerseits und als Mittel der Förderung schulpflichtiger, aber nicht schulreifer Kinder andererseits.
Der zweite Standpunkt hat im Gesetz seinen Niederschlag gefunden. Die Vorschulstufe kennt keine Pflichtgegenstände im üblichen Sinn, sondern nur "Verbindliche Übungen", das heisst ihr Besuch ist verpflichtend, Leistungen werden aber nicht beurteilt, und im Jahreszeugnis wird keine Benotung, sondern lediglich ein Teilnahmevermerk ausgewiesen.
Literatur
- Franz Burgstaller / Leo Leitner: Pädagogische Markierungen. Probleme, Prozesse, Perspektiven. 25 Jahre österreichische Schulgeschichte 1962-1987. Wien: Österreichischer Bundesverlag 1987