Zentralfürsorgeamt der Stadt Wien
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Zentralfürsorgeamt der Stadt Wien.
1935 innerhalb der Gruppe III eingerichtet,[1] übernahm das Zentralfürsorgeamt Aufgaben, die bisher von der Magistratsabteilung 15 besorgt worden waren: Befürsorgung der außerhalb Wiens wohnhaften Wiener, Befürsorgung armer, in Wien wohnhafter Ausländer und Staatenloser sowie sonstiger besonders zugewiesener Bedürftiger, Entscheidungen über die Ausstellung von Unterstützungsausweisen, Bewilligungen im Rahmen der Armenkrankenfürsorge für in Wien wohnhafte Wiener, Hebammenentschädigungen, Aufnahme in die Anstaltsfürsorge, Regresse, Transportkostenersätze und Heimsendungskosten. Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1939 wurden die Agenden des Amtes der Abteilung V/3 übertragen.
Literatur
- Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 168
Siehe auch
Abteilung V/3
Städtische Ämter
Einzelnachweise
- ↑ Erlass vom 29. November 1935 (MD 3961/1935).