Abschaffung der Todesstrafe

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Daten zum Ereignis
Art des Ereignisses Sonstiges Ereignis
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1787
Datum bisDatum (oder Jahr) bis 1968
Thema
VeranstalterVeranstalter
Teilnehmerzahl
Gewalt
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  50499
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Todesstrafe, Strafen
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Letzte Änderung am 7.02.2023 durch WIEN1.lanm08uns

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Unter Joseph II. kommt es zur Überarbeitung des theresianischen Gesetzeswerks hinsichtlich der Bestrafung der zu Tode Verurteilten. Die Kompilationshofkommission der Obersten Justizstelle hatte sich über die Erarbeitung einer Strafrechtsordnung für die gesamte Monarchie zu beraten. Die Handhabung der schrittweisen Abschaffung der Todesstrafe wurde innerhalb der Diskussion mit der Frage der Beibehaltung der Strafe für "schwere" Verbrechen wieder aufgerollt, welches schon mit der Abschaffung der Tortur aufkam. Erwägungen zu einer geschlechterspezifischen Handhabung der Bestrafung wurden noch ergänzt. Ein wichtiger Faktor bei allen Überlegungen der Abschaffung der Todesstrafe war die finanzielle Leistbarkeit, die mit den zuverwahrenden Häftlingen entstehen würde. Die humanitäre Sicht eines ordentlichen Verfahrens spielte eine geringe Rolle im Gegensatz zum Gedanken, dass der Staat die vollen Kosten zu übernehmen hat. Die finanzielle Lösung und die Befürwortung der Abschaffung der Todesstrafe besteht in der ökonomischen Nutzbarmachung der Gefangenen, die in der Öffentlichkeit schwere Arbeiten zu verrichten hatten, gleichzeitig als Abschreckung für die übrige Bevölkerung und als Eindämmung der Verbrechensrate dienen könnten. Mit dem Josephinischen Gesetzbuch über Verbrechen und deren Bestrafung kommt es in Österreich zur weitgehenden Abschaffung der Todesstrafe durch das erlassene Josephinischen Strafgesetz von 1787. Die Phrase, die die Abschaffung der Todesstrafe im ordentlichen Verfahren untermauert, lautet: "Die Todesstrafe soll außer den Verbrechen, bey welchen nach dem Gesetze mit Standrecht verfahren werden muß, nicht stattfinden. In den standrechtlichen Fällen aber ist der Strang zur alleinigen Todesstrafe bestimmt."[1]

Unter Kaiser Franz Joseph I. kommt es mit dem 14. Jänner 1851 zur Regelung der Begnadigung von Todesstrafen durch den Landesfürsten.[2] Erst am 20. Mai desselben Jahres erlässt Franz Joseph I. das Gesetz 139, welches die Todesstrafe durch die Freiheitsstrafe ablöste: "(…) verordne Ich, daß in denjenigen Fällen, in welchen Ich Mich bewogen finde, einem von dem Schwurgerichte zum Tode verurtheilten Verbrecher die verwirkte Todesstrafe aus Gnade nachzusehen, über die angemessene Strafe, welche anstatt der Todesstrafe zu verhängen ist, von dem obersten Gerichtshofe, nach Vernehmung des Generalprocurators, in nicht öffentlicher Sitzung zu erkennen sei."[3]

Eine Ausnahme zu dieser gesetzlichen Bestimmung findet sich beispielsweise durch ein erlassenes Gesetz von 1852, das "(...) die körperliche Züchtigung als Disciplinarstrafe in den Strafhäusern und in den Gefangenen-Anstalten (...) unter bestimmten Einschränkungen und Vorsichtsmaßregeln (...) " wieder einführte. Angewendung findet diese körperliche Züchtigung durch Stockstreiche (für Erwachsene Männer) und Rutenstreiche (für Männer unter 18 Jahren und Frauen), falls es zu tätlichen Angriffen auf die Wärter kam.[4]

Zur Revedierung des Gesetzes zur Abschaffung der Todesstrafe kommt es durch das Notverordnungsrecht des 1. Weltkrieges, wobei die Bestrafung beispielsweise bei Hochverrat wieder Anwendung fand. Mit dem 1920 erlassenem Bundesverfassungsgesetz kommt es zwischenzeitlich zur erneuten Beseitigung der Todesstrafe,[5] bis sie im Jahr 1933 für die Republik Österreich wieder eingeführt wurde und für Verbrechen "des Mordes, der Brandlegung und der öffentlichen Gewalttätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigentums"[6] zum Einsatz kam. Erst im Jahr 1968 kommt es zur endgültigen Abschaffung der Todesstrafe in Österreich.

Siehe auch:

Literatur

  • Gerhard Ammerer: Das Ende für Schwert und Galgen? Legislativer Prozess und öffentlicher Diskurs zur Reduzierung der Todesstrafe im ordentlichen Verfahren unter Joseph II: (1781-1787). Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs Sonderband 11, Wien: Böhlau Verlag 2010
  • Derek Beales: Joseph II. Bd. 2: Against the World, 1780-1790, Cambridge: Cambridge University Press 2009
  • Justizgesetzsammlung 1786-1787, Patent vom 13. Januar 1787

Einzelnachweise

  1. Justizgesetzsammlung 1786-1787, Patent vom 13. Januar 1787, §20, 611. Gesetz, 12.
  2. Reichsgesetzblatt 1849 - 1918, kaiserliches Handschreiben vom 14. Jänner 1851, 13. Gesetz, 72.
  3. Reichsgesetzblatt 1849 – 1918, kaiserliche Verordnung vom 20. Mai 1851, 139. Gesetz, 422.
  4. Landesgesetzblatt Tirol und Vorarlberg 1848-1918, 94. Gesetz vom 6. Mai 1852, 219.
  5. Staatsgesetzblatt 1918-1920, 450. Gesetz vom 1. Oktober 1920, 1802.
  6. Bundesgesetzblatt 1920-1934, 505. Gesetz vom 10. November 1933, 1395.