Daten zum Begriff
Unter einem Adjunkt versteht man im Allgemeinen eine Hilfskraft (Assistenz), die einer Person, zumeist einem Amtsträger, zur Unterstützung zugeordnet ist. Im öffentlichen Dienst war damit oft eine Anwartschaft auf die Amtsnachfolge verbunden, die sich in Österreich noch bis 1979 in der Verwendung der Bezeichnung "Adjunkt" als Amtstitel für eine niedere Beamtenstufe ausdrückte; ein Relikt ist der in der Försterausbildung auch heute noch gängige Titel des "Forstadjunkts" (Förster in der Praxisausbildung).
Literatur
- Jakob Ebner: Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin / Boston: de Gruyter 2015, S. 37
- Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 1